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Immobilien-Verkauf
ehemaligen Gasthauses "Zur Tautenburg" - Ein Ort mit Seele, ein Raum für Ideen!
Tautenburg mit seinen knapp 300 Einwohnern liegt im Saale-Holzland-Kreis ca. 15 km nordöstlich vom Zentrum Jenas und ist umgeben vom ausgedehnten Waldgebiet des Tautenburger Forstes. Der malerisch gelegene Ort bildet ein beliebtes Ausflugsziel für viele Wanderer, Radfahrer und gelegentlich auch Reiter, die das ausgedehnte und gut beschilderte Netz der Wanderwege zur Erholung in der Natur nutzen, beispielsweise führt auch der regionale
Wanderweg SaaleHorizontale über Tautenburg.
Die Gemeinde hat sich dazu entschieden die Gebäude und Grundstücke öffentlich auszuschreiben. Nun wartet mitten in Tautenburg eine einzigartiges Objekt auf ein neues Kapitel.
Öffentliche Ausschreibung gemäß § 31 ThürGemHV i.V.m. § 67 ThürKO
Die Gemeinde Tautenburg schreibt gegen Gebot - auf dem Weg der Öffentlichen Ausschreibung folgende Flurstücke aus:
Grundstücke:
• Gemarkung: Tautenburg, Flur 1, Flurstück 35/5 mit einer Größe von 2.585 m² → Hier handelt es sich um die Bezeichnung: An der Bastei 19 und 19 a
• Gemarkung: Tautenburg, Flur 1, Flurstück 35/4 mit einer Größe von 5401 m²
• Gemarkung: Tautenburg, Flur 1, Flurstück 84/4 mit einer Größe von 3.525 m²
Es wäre auch möglich, nach Vermessung und Übernahme der Vermessungskosten, die aufstehenden Häuser einzeln zu veräußern.
Kennzeichnung für Ausschreibung:
„831.7-Pai-AS-Tbg-01/2025“
Bei dieser Anzeige handelt es sich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes bis spätestens 15.04.2025. Ihre Fragen zu dem ausgeschriebenen Flurstücken richten Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: mail@tautenburg.de.
Die Gemeinde Tautenburg behält sich vor, nach freiem Ermessen über den Zuschlag zu entscheiden. Ferner behält sich die Gemeinde Tautenburg vor, weitere Bonitätsnachweise zu erbitten oder die Ausschreibung aufzuheben, wenn nicht ein Mindestgebot in Höhe von 180.000,- € abgegeben wurde. Die Entscheidung über den Verkauf an den Meistbietenden trifft der der Gemeinderat. Die Gemeinde Tautenburg ist nicht verpflichtet, an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Insofern besteht kein Anspruch auf Zuschlagserteilung.
Sollte unser Aufruf Ihr Interesse geweckt haben, können Sie gerne einen Besichtigungstermin vereinbaren.
Für die Richtigkeit der Angaben wird die Haftung ausgeschlossen.
Die Gemeinde Tautenburg bittet nur um seriöse Anfragen!

